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Veröffentlichungen Bauamt

Bekanntmachung zur Widmung der Gemeinde Ostrau die Eintragungsverfügungen, Bestandsblätter und Lagepläne zu Gemeindestraßen

 

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Bekanntmachung zur Widmung der Gemeinde Ostrau die Eintragungsverfügungen, Bestandsblätter und Lagepläne zu beschränkt – öffentlichen Wegen und Plätzen

 

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Bekanntmachung zur Widmung der Gemeinde Ostrau die Eintragungsverfügungen, Bestandsblätter und Lagepläne zu öffentlichen Feld- und Waldwegen

 

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Öffentliche Bekanntmachung B-Plan "Wohngebiet Eichenweg"
Öffentliche Bekanntmachung B-Plan "Wohngebiet Eichenweg"
Öffentliche Bekanntmachung B-Plan "Wohngebiet Eichenweg"

 

Bekanntmachung öffentliche Auslegung Entwurf B-Plan "Wohngebiet Eichenweg"

 

Planzeichnung

 

Begründung

 

Anlage 1 - Umweltbelange

 

Anlage 2 - Wohnraumbedarfsermittlung

 

Anlage 3 - Schallprognose SIP

 

Anlage 4 - Stellungnahme Waldbestand

 

Anlage 5 - Löschwasserversorgung

 

 

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Veröffentlichung vom 28.04.2021

Beschluss Nr. 322-47/2021

Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Sachsenstraße, südlicher Bereich“ in Ostrau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Sachsenstraße, südlicher Bereich“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Mischgebiet Sachsenstraße, südlicher Bereich“ befindet sich im Gewerbegebiet Ostrau und wird von der Straße Zur Linde im Norden und der Sachsenstraße im Westen begrenzt. Der Umgriff des Bebauungsplanes beinhaltet die Flurstücke 175/5, 175/14, 179/4 und 181/20 teilweise sowie die Flurstücke 178/9, 179/2 sowie 179/3 der Gemarkung Ostrau bei einer Gesamtgröße von ca. 1,45 ha. Dieser ist in der Anlage 1 grafisch dargestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Anlage 1: Geltungsbereich Bebauungsplan „Mischgebiet Sachsenstraße, südlicher Bereich

Geltungsbereich Bebauungsplan „Mischgebiet Sachsenstraße, südlicher Bereich“

Quelle: RAPIS - Raumplanungsinformationssystem Sachsen [04/2021], Geobasisdaten: Staatsbetrieb Geobasisdaten und Vermessung Sachsen (GeoSN) und eigene Darstellung

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Bekanntmachung der Gemeinde Ostrau

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Wohngebiet Ortsteil Jahna“ der Gemeinde Ostrau

Der Gemeinderat Ostrau hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 06.08.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Ortsteil Jahna“ im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Entwurf der Planung mit Stand  11.03.2020 wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 12.05.2020 gebilligt und zur Auslegung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit

vom 04.06.2020 bis einschließlich 07.07.2020

in der Gemeindeverwaltung Ostrau, Bauamt – Molkereistraße 3, 04749 Ostrau

während der Dienstzeit

Montag            geschlossen

Dienstag          9.00 – 12-00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch         geschlossen

Donnerstag     9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag             9.00 – 12.00 Uhr

statt.

Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Ostrau, Bauamt – Molkereistraße 3, 04749 Ostrau abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Außerdem hat während der öffentlichen Auslegung jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und sich über allgemeine Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

Parallel dazu können auf der Homepage der Gemeinde Ostrau unter www.gemeinde-ostrau.de sowie im zentralen Landesportal Bauleitplanung  unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.

Ostrau, 14.05.2020                                                                   

Dirk Schilling

Bürgermeister

_________________________

 

Beschluss Nr. 169-70/2020

 

des Gemeinderates Ostrau

vom 12.05.2020

 

 

Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Ortsteil Jahna“ i. d. F. vom 11.03.2020

 

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Ortsteil Jahna“ i.d.F. vom 11.03.2020 bestehend aus Planzeichnung und Begründung inkl. Anlagen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Ortsteil Jahna“ i.d.F. vom 11.03.2019 gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung im Amtsblatt der Gemeinde Ostrau bekanntzumachen und durchzuführen sowie die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde einzustellen und über das Zentrale Beteiligungsportal Sachsens zugänglich zu machen. Darüber hinaus sind die Behörden, Nachbarkommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch die Gemeinde Ostrau per Anschreiben zu beteiligen.

 

Anlagen

  • Begründung zum Bebauungsplan (B-Plan) "Wohngebiet Jahna"
  • Entwurf Planfassung B-Plan

 

 

Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden. Telefon: 034324 209-0.

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