Mitteilungen des Kreissportbundes Mittelsachsen
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
das sächsische Kabinett hat am 3. Juni 2020 zusätzliche Lockerungen der anlässlich der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen beschlossen. Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung ermöglicht der Freistaat Sachsen weitgehend die Öffnung, die Nutzung und den Besuch von Einrichtungen mit Publikumsverkehr, Dienstleistern , Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Sportstätten sowie die Durchführung von Veranstaltungen. Diese Erlaubnis ist an die Einhaltung von Hygieneregeln und die Durchsetzung von Hygienekonzepten gebunden! Die Verordnung tritt am 6. Juni 2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 29. Juni 2020.
Die Hygieneregeln für Sportstätten, Fitness- und Sportstudios sowie Tanzschulen auf einen Blick:
- Die Anzahl der jeweils zugelassenen Sportler, Tänzer bzw. Tanzpaare hängt von der jeweiligen Sportart ab, muss die Einhaltung des Mindestabstandes von mindestens 1,5 Metern während des Trainings ermöglichen und ist im Konzept der Sportstätte bzw. Einrichtung abzubilden.
- Auf den Mindestabstand ist, wo immer möglich, zu achten.
- Mannschaftssportarten sind erlaubt. Trainingseinheiten sind so zu konzipieren, dass der körperliche Kontakt auf ein Minimum beschränkt wird. Bei Übungsspielen und Wettkämpfen ist auf zusätzliche körperliche Kontakte (gemeinsamer Torjubel u. ä.) zu verzichten. Bundesländerübergreifende Wettkämpfe sind nicht statthaft.
- Bei Kontaktsportarten (Sportarten, die den physischen Kontakt zwischen Spielern erfordern oder betonen) ist während des Trainings ein Wechsel der Trainingspartner zu minimieren. Bundesländerübergreifende Wettkämpfe sind nicht statthaft.
- Es besteht in den Sportstätten bzw. Einrichtungen keine Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Während der Trainingszeit ist das wiederholte Auf- und Absetzen der Mund-Nasen-Bedeckungen zu unterlassen, da dadurch eine höhere Infektionsgefahr entsteht.
- Die Öffnung von Tanzschulen ist erlaubt für den Einzelunterricht und für feste Paare (d.h. keine Kurse mit wechselnden Partnern) sowie Solotänzer. Tanzlehrer bzw. –Assistenten dürfen gemeinsam tanzen. Extrakurse für Risikogruppen (z.B. Seniorentanz) sollten nicht angeboten werden.
- Der Mindestabstand ist auch in den Umkleidebereichen sowie Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten. Unter diesen Bedingungen ist auch die Öffnung von Umkleiden und Duschen möglich. Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern. Elektrische Handtrockner sind weniger geeignet, können aber belassen werden, wenn sie bereits eingebaut sind.
- Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.
- Nach Möglichkeit sollte die Bezahlung per Überweisung erfolgen und der Tresen mit Schutzvorrichtungen (z. B. Acrylglasscheiben) versehen werden.
- Sportstätten, Fitness- und Sportstudios sowie Tanzschulen dürfen nicht für den Publikumsverkehr (Zuschauer, Begleitpersonen usw.) geöffnet werden. Sportveranstaltungen mit Publikum sind untersagt.
Einen Überblick der aktuellen Hygiene-Regeln erhaltet ihr auf unserer Homepage www.ksb-mittelsachsen.de.
Mit sportlichen Grüßen
Benjamin Kahlert
Geschäftsführer
Kreissportbund Mittelsachsen e.V.
Karl-Kegel-Straße 75
09599 Freiberg
Tel.: 03731/16333 41
Fax: 03731/16333 49
E-Mail:
Homepage: www.ksb-mittelsachsen.de
#wirbewegenmittelsachsen
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Sehr geehrte Mitglieder und Kooperationspartner,
liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
seit Wochen beherrscht ein Thema den Alltag in unserem Land und täglich werden neue Maßnahmen verordnet, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.
Schon vor Tagen wurden der Spielbetrieb in den nationalen Ligen oder die Wettkämpf in fast allein Sportarten durch die internationalen bzw. nationalen Verbände aus-/abgesetzt.
Inzwischen sind verschiedene Maßnahmen von Bund über die Länder bis auf die kommunale Ebene erlassen und festgelegt worden und der Katalog weitet sich von Tag zu Tag aus.
Die ergriffenen und eingeleiteten Maßnahmen erfassen un-/mittelbar den Sport und haben somit Auswirkungen auf den Trainings- und Wettkampfbetrieb in Mittelsachsen.
Von Seiten des Landessportbundes gibt es neben den vom Bund herausgegebenen Leitlinien, vom Freistaat sowie der vom Landkreis verabschiedeten Allgemeinverfügungen eine Empfehlung, keinen Sportbetrieb in den Vereinen mehr durchzuführen. Gleichzeitig wird empfohlen, die Absage sportlicher Wettbewerbe in Erwägung zu ziehen.
Wir haben uns aufgrund der oben genannten Umstände darauf verständigt, wie wir als Kreissportbund reagieren, welche „Empfehlungen“ wie an unsere Vereine herausgeben und vor allem, wie wir mit unseren Veranstaltungen umgehen.
In Anbetracht der vorherrschenden Ungewissheit über die Dauer der Ausbreitung, dem Anhalten und Abklingen der Pandemie sowie der damit einhergehenden Einschränkungen durch verordneten Allgemeinverfügungen sind folgende Entscheidungen zu verkünden:
- Der Kreissporttag am 28.03.20 wird abgesagt und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
- Alle sportlichen Wettbewerbe und Weiterbildungsveranstaltungen des KSB Mittelsachsen e.V. finden bis zum 31.05.2020 nicht statt, werden abgesagt. Damit findet auch der Landkreislauf am 25.04. in Roßwein nicht statt (Ausweichtermin in Prüfung, voraussichtlich Ende September).
- Die Geschäftsstelle bleibt für den Besucherverkehr vorerst bis zum 27.03. geschlossen, die Mitarbeiter sind weiterhin erreichbar (Tel. und E-Mail, keine persönlichen Vorsprachen).
- Die Allgemeinverfügungen von Freistaat und Landkreis vom 17.03. legen fest, dass der Sportbetrieb (Training und Wettkampf) bis auf Weiteres einzustellen ist. Der Empfehlung des Landessportbundes vom 16.03. wird damit der nötige Nachdruck verliehen, es wird damit für die nötige Klarheit gesorgt und der aktuellen Situation sowie der zu erwartenden Entwicklung Rechnung getragen.
- Die Entscheidungen darüber, wann der Kreissporttag 2020 durchgeführt wird, ob und wann der Landkreislauf nachgeholt werden kann und inwiefern die Kreis- Kinder- und Jugendspiele 2020 durchgeführt werden können, trifft das Präsidium nach dem 17. April in einer außerordentlichen Sitzung.
Mit sportlichen Grüßen
Volker Dietzmann
Präsident des KSB Mittelsachsen