Coronavirus
Aktuelle Informationen zur gesundheitlichen Lage aufgrund des Corona-Virus
Umfangreiche Informationen rund um das Coronavirus finden Sie im Informationsportal des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unter
Mit dem Klick auf den folgenden Link gelangen Sie direkt zu den amtlichen Bekanntmachungen. Amtliche Bekanntmachungen - sachsen.de
Ebenso können Sie sich beim Sächsischen Städte- und Gemeindetag über tagaktuelle Entscheidungen, welche in Form von Tagesbriefen erscheinen, informieren. Dazu besuchen Sie www.ssg-sachsen.de.
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Wichtige Informationen/Telefonnummern finden Sie hier.
Informationen für Unternehmen zum Coronavirus
—> bitte klicken Sie hier.
Lokalhelden-Aktion - Kauf regional - Lieferservice, Onlineshops und Wertgutscheine
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
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Der Impfbus kommt wieder nach Ostrau
Termin
30.05.2022
Uhrzeit: 9 bis 17 Uhr
Für die Terminvergabe rufen Sie uns gern an: 034324 209-202 und -206 sowie 034324 209-0
Alle aktuellen Impfunterlagen erhalten Sie auf dem folgenden Link:
https://www.rki.de/.../COVID-19/Aufklaerungsbogen-Tab.html
Sonderimpfaktionen des DRK
Über den Link gelangen Sie zu den Informationen. Hier dann einfach auf Landkreis Mittelsachsen klicken und schon öffnen sich Impftermine.
https://drksachsen.de/impfaktionen/sonderimpfaktionen.html
Bleiben Sie gesund! :-)
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Informationen Stand 05.02.2022
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 01.02.2022
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 22.01.2022
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 21.01.2022
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 14.01.2022
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 12.01.2022
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Medieninformation - Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung beschlossen, 1. Korrektur
Informationen Stand 08.01.2022
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 04.01.2022
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 29.12.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 26.12.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 22.12.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 21.12.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 17.12.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 13.12.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 12.12.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 10.12.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 08.12.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 07.12.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 05.12.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 03.12.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 01.12.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 30.11.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 29.11.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 28.11.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 26.11.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 25.11.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 24.11.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 23.11.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 22.11.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 21.11.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 19.11.2021
Sächsische Corona-Notfall-Verordnung vom 19.11.2021 - gültig bis 12.12.2021
Informationen Stand 05.11.2021
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 05.11.2021 - gültig bis 25.11.2021
Sächsische Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung vom 05.11.2021 - gültig bis 25.11.2021
Medieninformation - Schulen und Kitas bleiben offen
Informationen Stand 29.09.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 21.09.2021
Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 21.09.2021, gültig bis 20.10.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 13.09.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 26.08.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 29.06.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 22.06.2021
Informationen Stand 21.06.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 15.06.2021
Informationen Stand 13.06.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 10.06.2021
Neue Sächsische Corona-Schutzverordnung - gültig ab 14.06.2021 bis 30.06.2021
Informationen Stand 09.06.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
18. Elternbrief - Normalbetrieb ab 11.06.2021
Informationen Stand 31.05.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 28.05.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 26.05.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - gültig bis 13.06.2021
Medieninformation - Normaler Schul- und Kitabetrieb unterhalb 50er Inzidenzmöglich
Informationen Stand 25.05.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - gültig bis 30.05.2021
Änderung Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 20.05.2021
Informationen Stand 21.05.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 20.05.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 14.05.2021
Informationen Stand 12.05.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 10.05.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - gültig bis 30.05.2021
Informationen Stand 04.05.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Medieninformation - Kabinett beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung
Informationen Stand 28.04.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 23.04.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Änderung des Infektionsschutzgesetzes – neue Regelungen für Sachsen ab 23. April 2021
Nach Beschluss des Bundestages und Billigung des Bundesrates tritt das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes am 23. April 2021 in Kraft. Der Bundestagsbeschluss führt eine bundesweit verbindliche Corona-Notbremse im Bundesinfektionsschutzgesetz ein: Sie gilt ohne weitere Umsetzungsakte dann auch in Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaates Sachsen, die 7-Tage-Inzidenzen von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen aufweisen. Im gesamten Freistaat Sachsen gelten dann:
- Private Zusammenkünfte sind nur noch zwischen Angehörigen eines Hausstandes mit einer weiteren Person zulässig. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die zum Haushalt gehören, werden dabei nicht mitgezählt.
- Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre, Joggen und Spaziergänge sind bis 24 Uhr erlaubt.
- Freizeiteinrichtungen/-angebote und Ladengeschäfte (auch Baumärkte), die nicht der Grundversorgung dienen, sind ausnahmslos geschlossen zu halten. Click-and-collect ist weiterhin inzidenzunabhängig möglich. Einkaufen mit Termin (click-and-meet) ist mit tagesaktuellem Negativtest und Kontaktnachverfolgung ebenfalls erlaubt – bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 150.
- Die Ausübung von Sport wird beschränkt. Es ist nur kontaktloser Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig. Kontaktfreier Sport in Gruppen von maximal fünf Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres darf stattfinden. In diesem Fall muss jedoch das Trainingspersonal einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen können.
- Theater, Opern, Museen, Kinos, mit Ausnahme von Autokinos, und Zoos bleiben geschlossen. Zoos und botanische Gärten können ihre Außenflächen weiterhin öffnen, sofern ein Hygienekonzept vorliegt. Die Besucher benötigen ein negatives tagesaktuelles Testergebnis.
- Gaststätten und Speiselokalen ist die Öffnung untersagt. Die Abholung zuvor bestellter Speisen ist nur zwischen 5 Uhr bis 22 Uhr möglich.
- Touristische Übernachtungen bleiben unzulässig.
- Für Schulen und Hochschulen wird Wechselunterricht verpflichtend. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 165 ist nur noch Distanzunterricht erlaubt, Kindertageseinrichtungen müssen geschlossen werden und dürfen nur noch eine Notbetreuung anbieten.
- Körpernahe Dienstleistungen – mit Ausnahme medizinisch notwendiger oder seelsorgerischer Behandlungen sowie Friseursalons und Fußpflege – sind untersagt. Die Testpflicht für Kunden beim Friseurbesuch und der Fußpflege besteht weiterhin.
- Im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr soll pro Fahrzeug eine Maximalbelegung von 50 Prozent der regulären Kapazität angestrebt werden.
- Modellprojekte sind nicht mehr zulässig.
Weitergehende Landesregelungen bleiben unberührt. Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 29. März 2021 ist in folgenden wesentlichen Punkten weiterhin gültig:
- Kontaktbeschränkungen im nicht-privaten Bereich
- Testpflichten
- Regelungen zum Besuchs und Betretungsrecht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
- Maßnahmen der kommunalen Behörde
- Regelungen zu Versammlungen
- Arbeitgeber sind gehalten, ihren Beschäftigten soweit wie möglich Homeoffice anzubieten. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen.
Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, die noch bis einschließlich 9. Mai 2021 gilt, wird aktuell überarbeitet und an die geänderte Rechtslage angepasst.
Medieninformation zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes - Lesen Sie alles Wichtige hier
Bundesnotbremse führt zu Schul- und Kitaschließungen ab dem 26.04.2021
Nach dem Beschluss des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes (Novelle des Infektionsschutzgesetzes) und dessen Inkrafttreten am Freitag, 23. April 2021, müssen voraussichtlich bereits am Montag, 26. April 2021 in weiten Teilen Sachsens Schulen und Kindertageseinrichtungen wieder schließen.
Regeln für Kitas:
Die rechtlichen Vorgaben des Bundesgesetzes untersagen für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung über einer Inzidenz über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ab dem übernächsten Tag den Betrieb.
Die in den Einrichtungen vorliegenden Formulare zur Anspruchsberechtigung der Notbetreuung behalten ihre Gültigkeit, unter der Voraussetzung, dass weiterhin die Angaben korrekt sind und sich keine Veränderungen ergeben haben.
Regeln für Schulen:
Grundsätzlich gilt für den Schulbetrieb: Ab einer Inzidenz von über 100 ist Wechselunterricht vorgeschrieben, ab einem Wert von über 165 ist nur noch Distanzunterricht erlaubt.
Im Einzelnen gilt:
- Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ist zwingend Wechselunterricht ab dem übernächsten Tag durchzuführen. Dies gilt für alle Schularten, also auch die Grundschulen. Eine Notbetreuung wird in den Grundschulen angeboten.
- Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ist Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag untersagt. Schülerinnen und Schüler verbringen ihre Lernzeit zu Hause im Distanzunterricht. Ausnahmen gibt es für die Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen und in den Abschlussklassen. Sie können ihre Schulen weiterhin besuchen.
- Die jeweiligen Regelungen treten am übernächsten Tag außer Kraft, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten ist.
Diese vom Bund festgelegten Schwellenwerte entscheiden bis zum 30. Juni 2021 darüber, in welcher Weise Schule und Unterricht stattfinden können.
Was sind Abschlussklassen?
Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen können die Schulen auch oberhalb einer Inzidenz von 165 im Wechselmodell besuchen. Als Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge gelten neben der Klassenstufe vier der Grundschule die jeweiligen Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge der
- Oberschulen,
- Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12),
- Berufsschulen (einschließlich Abschlussklassen im Berufsgrundbildungsjahr und Berufsvorbereitungsjahr sowie Vorabschlussklassen, deren Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2020/2021 am ersten Teil einer in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführten Abschlussprüfung teilnehmen),
- Berufsfachschulen (einschließlich Vorabschlussklassen der Berufsfachschule für anerkannte Ausbildungsberufe),
- Fachschulen,
- Fachoberoberschulen,
- Berufliche Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13),
- Abendoberschulen,
- Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12),
- Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12)
- Förderschulen, die nach den Lehrplänen für die Oberschule unterrichtet werden,
- Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen,
- Studienreferendare im Vorbereitungsdienst an den Lehrerausbildungsstätten.
Notbetreuung in Grundschulen und Kinderhorten ist möglich
Bei geschlossenen Einrichtungen wird für Kinder bestimmter Personen und Berufsgruppen in den Grundschulen eine Notbetreuung eingerichtet. Über die jeweilige Aufnahme in die Notbetreuung wird vor Ort entschieden.
An Förderschulen ist aufgrund der kleinen Klassengrößen in der Regel kein Wechselunterricht und damit auch keine Notbetreuung erforderlich, sondern es kann auch bei einer Inzidenz über 165 grundsätzlich kontinuierlicher Unterricht angeboten werden
Die in den Einrichtungen vorliegenden Formulare zur Anspruchsberechtigung der Notbetreuung behalten ihre Gültigkeit, unter der Voraussetzung, dass weiterhin die Angaben korrekt sind und sich keine Veränderungen ergeben haben.
Den gesamten Beitrag des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus lesen Sie hier... SMK-Blogbeitrag vom 22. April 2021
Wer Anspruch auf Notbetreuung hat und wie die Notbetreuung beantragt wird (Formular) kann lesen Sie hier.
Kriterien für die Notbetreuung - Anlage 1 und 2
Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung
Informationen Stand 22.04.2021
16. Elternbrief - Schließung der Kindertagesstätten und Horte ab 26.04.2021
Informationen Stand 20.04.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 16.04.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 16.04.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 13.04.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 09.04.2021
Informationen Stand 05.04.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 03.04.2021
Informationen Stand 01.04.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Eltern-Vorab-Information zur aktuellen Lage in den Gemeinschaftseinrichtungen zum Stand 01.04.2021
Eltern-Information zur vorübergehenden Schließung der Kita-Einrichtung in Kiebitz
Informationen Stand 31.03.2021
13. Elternbrief der Gemeinde Ostrau - Elternbrief „eingeschränkter Regelbetrieb“ ab 06.04.2021
Informationen Stand 30.03.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Medieninformation - Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet
Informationen Stand 29.03.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 29. März 2021
Informationen Stand 26.03.2021
Elternbrief „Schließung der Kindertagesstätten und Horte“ ab dem 29.03.2021
Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung
Liste zu den Berufen und ausführliche Informationen gibt es auf der Internetseite des Freistaates.
Medieninformation - In Chemnitz und drei Landkreisen müssen Kitas in die Notbetreuung gehen
Informationen Stand 25.03.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 23.03.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 22.03.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 21.03.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen - gültig bis einschließlich 31.03.2021
Widerruf von Allgemeinverfügungen des Landkreises Mittelsachsen
Informationen Stand 19.03.2021
Impfbus-Termin in Ostrau geplant – für alle Einwohner über 70 Jahre
Kurz & Knapp: Faktenblätter zum Impfen
Fragebogen Anamnese und Einwilligung zur Schutzimpfung mit dem mRNA-Impfstoff
Fragebogen Anamnese und Einwilligung zur Schutzimpfung mit dem Vektor-Impfstoff
Informationen Stand 18.03.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 17.03.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 16.03.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Umsetzung CoronaSchVO | Kinder- und Jugendhilfe - Grundlegende Hinweise zu den einzuhaltenden Regelungen
Jugendarbeitsrelevante Regeln der SächsCoronaSchVO und der Allgemeinverfügung zu den Hygieneauflagen (gültig bis 31.03.2021):
Untersagt: Öffnung/Betrieb von Einrichtungen/Angeboten der Kinder- und Jugenderholung (§4 Abs. 2 [14] CoronaSchVO)
Verpflichtung zur Erstellung und Umsetzung eines Hygienekonzepts (§5 Abs. 4 CoronaSchVO) mit:
Maßnahmen zur Besucher*innenlenkung, Abstandshaltung, Mund-Nasen-Bedeckung, Basishygienemaßnahmen.
Regelungen der Allgemeinverfügung zu den Hygieneauflagen unter Punkt 1 Abs. 1 (Grundsätze) sind zwingend aufzunehmen, z. B. Tragen medizinischer Masken (Punkt 2 Abs. 13 a, Hygieneauflagen).
Benennung einer für die Einhaltung und Umsetzung des Hygienekonzepts verantwortlichen Ansprechperson vor Ort (§5 Abs. 4 CoronaSchVO)
Personenbezogene Daten zur Nachverfolgung von Infektionen (Name, Tel.Nr./E-Mail-Adresse und Postleitzahl der Besucher*in, Besuchszeitraum) müssen, geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte, erfasst und einen Monat nach Ende des Besuchs für die zuständigen Behörden vorgehalten werden (§ 5 Abs 4, Abs. 6 CoronaSchVO).
Abstandsregelung von 1,5 m zu anderen Personen, auch bei festen wiederkehrenden Gruppen, sollen eingehalten werden (Punkt 2 Abs. 14 b, Hygieneauflagen).
Beschränkung der Personenzahl: es muss eine Obergrenze entsprechend der konkreten Gegebenheiten vor Ort festgelegt werden, die den Mindestabstand von 1,5 m ermöglicht (Punkt 2 Abs. 13 b, Hygieneauflagen).
(Quelle: https://www.kjrs.de/service/corona-pandemie )
Informationen Stand 15.03.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 12.03.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 11.03.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 10.03.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 08.03.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Allgemeinverfügung Individualsport - gültig bis einschließlich 31.03.2021
Allgemeinverfügung Einzelhandel - gültig bis einschließlich 31.03.2021
Informationen Stand 05.03.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 04.03.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 25.02.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 24.02.2021
Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne - Merkblatt für Betroffene
Informationen Stand 22.02.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 18.02.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 16.02.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 15.02.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO vom 12. Februar 2021
Kita-Betrieb ab 15.02.2021 - Schreiben von Christian Piwarz
Informationen Stand 14.02.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 12.02.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 11.02.2021
Elternbrief „eingeschränkter Regelbetrieb“ ab 15.02.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 09.02.2021
Grundschulen und Kitas öffnen zum 15. Februar 2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 04.02.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 03.02.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 02.02.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 01.02.2021
Informationen Stand 31.01.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 30.01.2021
Neue Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen - gültig bis einschließlich 14.02.2021
Informationen Stand 29.01.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 28.01.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 27.01.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 26.01.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Medieninformation - Neue Regeln für Einreisende aus Hochinzidenzgebieten
Informationen Stand 25.01.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Medieninformation - Weiterhin Präsenzunterricht für Schüler der Abschlussklassen
Informationen Stand 22.01.2021
10. Elternbrief der Gemeinde Ostrau - Aussetzung der Elternbeiträge
Auszug aus dem SSG Tagesbrief vom 22.01.21:
„Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtungen ver-langen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit eine Musterbescheinigung entwickelt, die von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen verwendet werden kann und eine Ergänzung zum formellen Antrag bei der gesetzlichen Kranken-versicherung darstellt. Diese findet sich im Anhang zu diesem Schreiben oder direkt zum Download unter https://www.bmfsfj.de/musterbescheinigung.
Weitere Informationen zu den Regelungen rund um die Erweiterung der Kinderkrankentage finden sich auf der
Website des ressortzuständigen BMG
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/1-quartal/anspruch-auf-kinderkrankengeld.html oder auf der Website des BMFSJ
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderbetreuung-bei-schul--und-kitaschliessungen.
Nach Abstimmung mit der Landesdirektion Sachsen möchten wir darauf hinweisen, dass der Anspruch auf Verdienstausfall nach § 56 Abs. 1a IfSG selbstständig neben dem Kinderkrankengeld steht. Es gibt keinen Vor- oder Nachrang einer Entschädigungszahlung. Die Eltern können also selbst entscheiden, welche Leistung sie in Anspruch nehmen. Für die Zeit des Bezugs von Krankengeld ruht jedoch für beide Elternteile der Anspruch nach § 56 Absatz 1a des Infektionsschutzgesetzes.“
Informationen Stand 21.01.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 19.01.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 19.01.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 15.01.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 14.01.2021
Informationen zum Kinderkrankengeld
Aufgrund von vermehrten Anfragen durch Eltern und Kindertageseinrichtungen bzgl. einer notwendigen Bescheinigung der Schule oder Kita zur Beantragung des verlängerten Bezugs von Kinderkrankengeld von bisher 10 auf 20 Tage pro Elternteil und Kind und bei Alleinerziehenden von 20 Tage auf 40 Tage, möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Wenn das Kind krank ist erhalten berufstätige Eltern beim Kinderarzt/Arzt – wie bisher - eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse.
Neu ist, dass der Bezug von Kinderkrankengeld von bisher 10 Tage auf 20 Tage pro Elternteil und Kind und bei Alleinerziehenden von 20 Tage auf 40 Tage verlängert wurde.
Neu ist, dass die Tage mit Bezug des Kinderkrankengeldes auch für die Betreuung nicht erkrankter Kinder verwendet werden können, wenn die Schule oder Kita geschlossen, die Präsenzpflicht aufgehoben oder der Zugang eingeschränkt wurde.
Den Antrag stellen die versicherten, berufstätigen Eltern jeweils bei ihrer jeweiligen Krankenkasse. Das geht bei den meisten Krankenkassen derzeit noch formlos (vorübergehend) und grundsätzlich ohne Bescheinigung durch die Kita/Schule.
Ggf. fordert die Krankenkasse entsprechende Angaben an.
Es wird davon ausgegangen, dass der bundesweit gültige Vordruck allen gesetzlich Krankenversicherten zugänglich sein wird und grundsätzlich von jeder Krankenkasse akzeptiert werde.
Inwieweit bei der jeweiligen Beantragung durch die Eltern Angaben der jeweiligen Schule/Kita erforderlich sind, muss noch abgewartet werden.
Ziel sei es, das Verfahren so einfach und unbürokratisch wie möglich zu gestalten.
Sie können sich darüber hinaus grundsätzlich zur Thematik auf der folgenden Website informieren:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/kinderkrankengeld-1836090
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Medieninformation - Impfzentren und Corona-Radius jetzt auch auf dem Smartphone
Informationen Stand 13.01.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 12.01.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 11.01.2021
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - gültig bis 07.02.2021
Kriterien für die Notbetreuung - Anlage 1 und 2
Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Medieninformation - Elternbeiträge werden im Lockdown erstattet
Informationen Stand 08.01.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 07.01.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 06.01.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 05.01.2021
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 30.12.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 29.12.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 28.12.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 27.12.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 23.12.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 22.12.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 21.12.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 18.12.2020
1. Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen vom 18.12.2020
2. Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen vom 18.12.2020
Hinweise des Landratsamtes Mittelsachsen
Information zur Entschädigung für Kinderbetreuung
Nunmehr hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2020 einem Gesetzesbeschluss des Bundestages zugestimmt, wonach Eltern künftig auch dann einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Kitaferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in der Schule ausgesetzt wird. Die entsprechende Ergänzung des IfSG hatte der Bundestag kurzfristig an ein anderes Gesetz angefügt. Dieses bedarf nun noch der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und einer anschließenden Veröffentlichung. Die Änderung des § 56 Abs. 1a IfSG tritt dann gemäß Artikel 5 Abs. 2 des Gesetzes rückwirkend zum 16. Dezember 2020 in Kraft.
Für nähere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Antragstellung und zum Antragsverfahren klicken Sie bitte hier:
Informationen Stand 17.12.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 16.12.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 15.12.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Anlage 1 - Kriterien für die Notbetreuung
Informationen Stand 14.12.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO - gültig ab 14. Dezember 2020
Anlage 1 - Kriterien für die Notbetreuung
Anlage 2 - Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung
Informationen Stand 13.12.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 12.12.2020
Informationen Stand 11.12.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 10.12.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 09.12.2020
Nachträgliche Information: Die bereits bekannten Schließzeiten der Kita-Einrichtungen der Gemeinde Ostrau vom 24.12.2020 bis 01.01.2021 bleiben bestehen. In dieser Zeit erfolgt auch keine Notbetreuung.
Anlage 1 - Kriterien für die Notbetreuung
Anlage 2 - Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung
Informationen Stand 08.12.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 07.12.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 04.12.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Landessportbund Sachsen - CORONA-FAQ, Fassung vom 01.12.2020
Informationen Stand 03.12.2020
8. Elternbrief Gemeindeverwaltung Ostrau - Eingeschränkter Regelbetrieb ab 07.12.2020
Informationen Stand 02.12.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen zur Ausgangsbeschränkung
Informationen Stand 01.12.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen zu Ausgangsbeschränkungen
Informationen Stand 30.11.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 27.11.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 26.11.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 25.11.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 24.11.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 23.11.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 20.11.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 19.11.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 17.11.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 16.11.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Digitale Einreiseanmeldung - Orientierungshilfe für (Ein-)Reisende
Medieninformation vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Informationen Stand 13.11.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 12.11.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 11.11.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 10.11.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 09.11.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 06.11.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 05.11.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 04.11.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 03.11.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 02.11.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 01.11.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 29.10.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 28.10.2020
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
Informationen Stand 27.10.2020
Aktuelle Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
(Mit dem Klick auf die aktuelle Pressemitteilung des LRA finden Sie auch alle weiteren (älteren) Pressemitteilungen)
Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen vom 27.10.2020
Informationen Stand 23.10.2020
Aktuelle Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
(Mit dem Klick auf die aktuelle Pressemitteilung des LRA finden Sie auch alle weiteren (älteren) Pressemitteilungen)
Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen
Informationen Stand 22.10.2020
Aktuelle Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
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Informationen Stand 21.10.2020
Aktuelle Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
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Informationen Stand 19.10.2020
Aktuelle Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
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Informationen Stand 05.10.2020
Informationen Stand 29.09.2020
Informationen Stand 16.09.2020
Informationen Stand 25.08.2020
- Medieninformation: Künftig Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als1000 Besuchern unter Auflagen zugelassen - Neue Corona-Schutz-Verordnung gilt ab 1. September
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19
- Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus
- Berechtigungsschein zur Testung auf das Corona-Virus im Rahmen der Teststrategie des Freistaates Sachsen für ausgewählte Berufsgruppen ohne Symptome nach Reiserückkehr aus dem Inland
- Elternbrief zum Schuljahresbeginn 2020
- Richtlinie - Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung; Kinder- und Jugendarbeit
Informationen Stand 16.08.2020
Informationen Stand 13.08.2020
- Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von Schulen und Schulinternaten
- Anlage 1: Versicherung der Kenntnisnahme der Betretungsverbote sowie der Infektionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie
- Anlage 2: Gesundheitsbestätigung
Informationen Stand 14.07.2020
- Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus (gültig 18.07. bis 31.08.2020)
- Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Kindertagesbetreuung/Schulen (gültig 18.07. bis 30.08.2020)
Über den folgenden Link erhalten Sie weitere wichtige Informationen:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-7176
Informationen Stand 29.06.2020
- Sächsische Corona Quarantäne Verordnung vom 25.06.2020
- Allgemeinverfügung Hygieneauflagen vom 25.06.2020
Informationen Stand 25.06.2020
Aktuelle Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
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Informationen Stand 24.06.2020
Aktuelle Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
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Informationen Stand 23.06.2020
Aktuelle Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
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Informationen Stand 22.06.2020
Aktuelle Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
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Informationen Stand 05.06.2020
Aktuelle Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
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Informationen Stand 04.06.2020
Aktuelle Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
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Aktuelle Informationen des Kreissportbundes Mittelsachsen
Informationen Stand 18.05.2020
Aktuelle Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
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Informationen Stand 17.05.2020
Elternbrief des Staatsministeriums für Kultus
Informationen Stand 16.05.2020
Medieninformation zum Schul- und Kitastart ab 18.05.2020
Informationen Stand 15.05.2020
- Allgemeinverfügung - Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12. Mai 2020, Az.: 15-5422/22
- Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12. Mai 2020, Az: 15-5422/4
- Allgemeinverfügung - Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen, andere Leistungsanbieter und tagesstrukturierende Angebote - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12. Mai 2020, Az.: 43-510/70
- Allgemeinverfügung - Notwendige Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus (SARS-CoV-2, COVID-19) - Regelungen für stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen, Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen sowie Hospize im Freistaat Sachsen - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12. Mai 2020, Az.: 33-5421.50/79
- Allgemeinverfügung - Betretungsverbot in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12. Mai 2020, Az.: 42-6928/24
- Allgemeinverfügung - Betretungsverbot von Tagespflegeeinrichtungen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12. Mai 2020 Az.: 33-5421.50/58-80
- Allgemeinverfügung - Anordnung von Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern und stationären medizinischen Rehabilitations- einrichtungen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus und zur Behandlung von COVID-19 Patientinnen und Patienten - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12. Mai 2020, Az.: 34-5422.40/6
Informationen Stand 14.05.2020
5. Elternbrief zum eingeschränkten Regelbetrieb der Kindertageseinrichtungen und des Hortes der Gemeinde Ostrau ab 18.05.2020
Bitte bringen Sie zur Unterschrift möglichst Ihren eigenen Stift/Kugelschreiber mit, so können wir gemeinsam die Hygienemaßnahmen noch besser einhalten. Vielen Dank!
Informationen Stand 12.05.2020
Aktuelle Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
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Informationen Stand 02.05.2020
- Neues Notbetreuungsformular
- Übersicht der Sektoren mit Anspruch auf Notbetreuung
- Belehrung für Eltern der Grundschule Ostrau
- Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen - Elternbeiträge nur bei Nutzung der Betreuungsangebote
- Allgemeinverfügung - Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Einstellung des Betriebs von Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Allgemeinverfügung - Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus vom 04.05.2020
Informationen Stand 01.05.2020
Informationen Stand 19.04.2020
- Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie - Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 17. April 2020, Az.: 15-5422/22
Informationen Stand 17.04.2020
- Anspruch auf Notbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen erweitert, Stand: 17.04.2020
- Notbetreuungsformular
- Übersicht der Sektoren der Kritischen Struktur
Informationen Stand 01.04.2020
- Allgemeinverfügung
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Verbot von Veranstaltungen - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
vom 31. März 2020
- Anlage zur Allgemeinverfügung
Informationen Stand 31.03.2020
Informationen Stand 24.03.2020
- 2. Elternbrief Gemeindeverwaltung Ostrau
-
Handzettel mit Informationen zum Umgang in der Corona-Pandemie auf Deutsch, Englisch und Arabisch (zum Aufrufen bitte jeweils auf die Sprache klicken)
Informationen Stand 23.03.2020
- Häufige Fragen und Antworten zur Ausgangsbeschränkung (herausgegeben vom Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt)
Informationen Stand 22.03.2020
Aktuellste Information zum Stand Coronavirus: Ausgangsbeschränkung ist beschlossen
Informationen Stand 17./18.03.2020
1. Presseinformationen des Landratsamts zum Coronavirus
2. Mitteilung des Präsidenten des Kreissportbundes Mittelsachsen
4. Presseinformation des Jobcenter Mittelsachsen
5. Besucherverkehr eingeschränkt ab 18.03.2020
Aufgrund der aktuellen Situation wird der Bürgerverkehr in der Gemeindeverwaltung eingeschränkt. Bitte prüfen Sie selbst, wie dringend Ihr Anliegen ist und ob Sind ees nicht schriftlich, telefonisch oder per Mail vortragen können.
Abzugebende Formulare können in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden.
Die Kontaktdaten wie beispielsweise E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung finden Sie auf unserer Homepage www.gemeinde-ostrau.de (bitte klicken Sie auf den jeweiligen Namen, dann werden Ihnen alle Kontaktdaten angezeigt), im Amtsblatt oder rufen Sie einfach im Sekretariat an. Sie werden dann zum richtigen Ansprechpartner weitergeleitet. Telefonnummer: 034324 209-0
Telefonische Erreichbarkeit
Montag | 9 Uhr bis 12 Uhr & 13 Uhr bis 16 Uhr |
Dienstag | 9 Uhr bis 12 Uhr & 13 Uhr bis 18 Uhr |
Mittwoch | 9 Uhr bis 12 Uhr & 13 Uhr bis 16 Uhr |
Donnerstag | 9 Uhr bis 12 Uhr & 13 Uhr bis 16 Uhr |
Freitag | 9 Uhr bis 12 Uhr |
Persönliche Termine sind NUR nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. Dies gilt für alle Bereiche der Gemeindeverwaltung: Hauptamt, Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro, Ordnungsamt, Kämmerei (Steuern, Kasse) sowie für unser Bauamt.
Der interne Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung wird aufrechterhalten. Anträge, die per Post oder E-Mail eingehen, werden bearbeitet.
6. Kitas und Schulen
Sachsens Kultusministerium ordnete für öffentliche Schulen ab Montag (16. März 2020) unterrichtsfreie Zeit an.
Die Anordnung gilt bis zum 17. März 2020. Die Schulen bleiben bis dahin geöffnet. Das Lehrpersonal ist anwesend, um die Betreuung für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. In der unterrichtsfreien Zeit können Schülerinnen und Schüler jedoch zu Hause bleiben. Eine Schulpflicht besteht nicht. Mit der Entscheidung wird Eltern die Möglichkeit gegeben, sich bis zur Schließung von Schulen, auf eine Betreuung von Kindern und Schülern im häuslichen Umfeld einstellen zu können.
Sofern Sie die Möglichkeit haben, Ihr Kind zu Hause zu betreuen, so helfen Sie bitte uns und unseren Mitmenschen zur Minimierung der Ausbreitung des Coronavirus und lassen Ihr Kind zu Hause.
Ab 18. März 2020 bleiben die Schulen und Kitas komplett geschlossen.
Das bedeutet dann:
Ausschließlich für Alleinerziehende und Eltern, die BEIDE zu bestimmten Berufsgruppen der sogenannten Kritischen Infrastruktur (KRITIS) gehören, wird dann eine Notfallbetreuung in den Kindertagesstätten sichergestellt. Eine Notfallbetreuung wird in erster Linie sichergestellt für Kinder von Krankenschwestern, Ärzten, Pflegepersonal, Erziehern aus Kindertagesstätten, Angestellte des Rettungsdienstes, Angestellte in den Bereichen der Infrastrukturaufrechterhaltung wie z. B. in den Sektoren Gas, Strom, Wasser, Abwasser und anderen Bereichen der notwendigen Daseinsvorsorge.
Die Einordnung, welche Berufsgruppen zur KRITIS gehören, wird anhand eines Antragsformulars ermittelt. Es muss bis zum 18. März 2020 ausgefüllt abgegeben werden. Dem Antrag wird nur in berechtigten Ausnahmefällen stattgegeben.
Weiterhin möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die weitere Notbetreuung nur und ausschließlich in unserer Kita-Einrichtung in Ostrau stattfinden wird. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Hier finden Sie die notwendigen wichtige Dokumente:
- Elternbrief zur Schließung der Kitas, Schule und Hort
- Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung in Kita und Schule
- Übersicht der Berufe der kritischen Infrastruktur
Der Landkreis Mittelsachsen hat alle Informationen zum neuartigen Corona-Virus im Internet zusammengestellt. Das Gesundheitsamt des Landkreises ist unter der Telefonnummer 03731 799‐6249 erreichbar.
Der Landkreis Mittelsachsen hat alle Informationen zum neuartigen
Coronavirus SARS-CoV-2 im Internet zusammengestellt und informiert regelmäßig über wesentliche Belange zum Auftreten des Coronavirus.
(während der Dienstzeiten)
E-Mail:
https://www.landkreis-mittelsachsen.de/corona
Nutzen Sie diese Informationsquellen.
Auch der Freistaat Sachsen und das Robert-Koch-Institut informieren auf ihren jeweiligen Plattformen umfangreich.
7. Schließung weiterer gemeindlichen Einrichtungen
Ab sofort bleiben alle gemeindlichen Sporteinrichtungen (Sporthalle/Sportplätze) sowie Bibliotheken bis auf Weiteres geschlossen.
8. Hinweise für Unternehmen (Stand 15.03.2020)
Behörden und Institutionen auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene geben Unterstützungs- und Informationsmöglichkeiten zum Umgang mit dem Auftreten und den Folgeerscheinungen des neuartigen Virus.
Regionale Ebene
Die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus betreffen vermehrt die Wirtschaft. Die Industrie- und Handelskamer Chemnitz hat deshalb alle relevanten Informationen, Links und Tipps für Unternehmen auf ihrer Internetseite unter www.chemnitz.ihk24.de/corona-virus zusammengestellt und aktualisiert diese regelmäßig.
(Stand: 13. März 2020)
Land
Wenn es in Unternehmen aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus zu Beeinträchtigungen kommt, stehen laut Sächsischen Staatsministerium für Finanzen auch verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter zur Verfügung. So können auf Antrag laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden. Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden; Säumniszuschläge können erlassen werden. Auch auf Vollstreckungsmaßnahmen kann vorübergehend verzichtet werden. Betroffenen Unternehmen wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufzunehmen.
Wer auf Grund des Coronavirus offiziell unter Quarantäne gestellt wird, einem Tätigkeitsverbot unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann über die Landesdirektion Sachsen eine Entschädigung beantragen. Bei Angestellten zahlt in der Regel der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zunächst weiter. Dieser kann sich das Geld im Nachhinein von der Landesdirektion Sachsen auf Antrag erstatten lassen. Grundlage für die Entschädigung ist das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz).
Bund
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist in ständigem Austausch mit der Wirtschaft zu den Auswirkungen des Coronavirus. Anlassbezogen sind verschiedene Hotlines geschalten:
- Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus (Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen, etc.) – Telefon: 030 346465100 (Montag – Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr)
- Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus –
Telefon: 030 18615-1515 (Montag – Freitag 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr) - Hotline zu Fördermaßnahmen – Telefon: 030 18615-8000 (Montag – Donnerstag 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr)
- Beantragung von Kurzarbeitergeld: Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur – Unternehmerhotline der Bundesagentur: Telefon: 0800 45555 20
- Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen: BAFA-Hotline: 06196 908-1444,
E-Mail:
Vor dem Hintergrund des Auftretens des Coronavirus hat die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) ihren Praxisleitfaden „Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie" aktualisiert.
Das Bundesministerium für Gesundheit stellt auf seiner Website tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus zur Verfügung: www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Hinweise zu Risiken bei beruflichen Auslandsreisen finden Sie im Leitfaden der Berufsgenossenschaft RCI, dem Gesamtverband der Versicherungsunternehmen, der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der International SOS Foundation: Leitfaden zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen.
9. Links für weitere Informationen
- Landratsamt
- Robert-Koch-Institut
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
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Information zur Schließung der Schulen und Kitas
Bitte hier klicken
Medieninformation zur unterrichtsfreien Zeit
Informationen Stand 15.03.2020
Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus
Bitte hier klicken
Informationen Stand 13.03.2020, 20:04 Uhr
Offizielle Meldung zur Schul- und Kitaschließung ab 16.03.2020 in der Gemeinde Ostrau.
Wir teilen Ihnen nun mit, dass die Grundschule Ostrau sowie die Kita-Einrichtungen Ostrau und Kiebitz ab Montag, 16.03.2020 geschlossen bleiben.
Eine Notbetreuung ist für unsere Grundschüler sowie Kita-Kinder vorerst gesichert.
Wer eine Betreuungsmöglichkeit hat, ist angehalten, sein Kind zu Hause zu lassen.
Seien Sie versichert, dass wir die weitere Verfahrensweise zur Notbetreuung gerne mit Ihnen individuell abstimmen werden. Danke für das Verständnis.
Die einheitliche Schließung aller Einrichtungen wird spätestens zum Beginn der übernächsten Woche eintreten (Stand heute!) Mit einer vollständigen Schließung ist im Zweifel eher als später zu rechnen.
Die Schul- und Kitaschließung gilt bis 19.04.2020.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Dirk Schilling
Bürgermeister