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Wahlhelfer

Wappen

 

Wahlhelfer gesucht

 

Helfen Sie mit und werden Sie zur/zum Wahlhelfer/-in.

 

 

Für die ordnungsgemäße Durchführung von bevorstehenden Wahlen benötigen wir Ihre Unterstützung als Wahlhelfer/-in.

Die Durchführung einer Wahl ist im erheblichen Maße von der Mithilfe durch Bürgerinnen und Bürger in den Wahllokalen abhängig. Deshalb hoffen wir auf Ihre tatkräftige Unterstützung in der Funktion als Wahlhelferin oder Wahlhelfer.

 

Haben Sie Interesse?

Sie sind wahlberechtigt, also am Wahltag mindestens 18 Jahre alt, sind Deutsche/r Staatsbürger/in und wohnen seit mindestens 3 Monaten in Deutschland (bzw. in Sachsen für die Landtagswahl) und sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen? Dann können Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden.Hierfür können Sie sich mit dem unten stehenden Formular, per E-Mail unter oder telefonisch unter 034324-2090 registrieren lassen.

 

> Für das Merkblatt "Aufgaben Wahlvorstands und seiner Mitglieder" klicken Sie bitte hier

 

Ihre Aufgabe

Der Wahlvorstand ist am Wahlsonntag für die ordnungsgemäße Stimmabgabe der Wahlberechtigten zuständig. Hierzu gehört die Stimmzettelausgabe, Prüfung der Wahlberechtigung und Freigabe der Wahlurne. Besondere Vorkenntnisse (außer bei Vorsitzenden und Schriftführer/-innen) sind nicht erforderlich. Die Zusammensetzung der Wahlvorstände erfolgt möglichst so, dass sich in jedem Wahlvorstand auch erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer befinden.

Ihre Wünsche hinsichtlich des Einsatzortes und der Funktion werden soweit möglich berücksichtigt.

Eine vorausgehende Wahlschulung für die Wahlvorsteher und Schriftführer findet ca. zwei Wochen vor der Wahl statt.

Für die Übernahme dieser wahlehrenamtlichen Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld gezahlt.

 

Der Ablauf am Wahlsonntag

Die Mitglieder des Wahlvorstandes treffen sich am Wahlsonntag um 07:30 Uhr in ihrem Wahllokal. Nach dem Aufbau der Ausstattung (finden Sie im Wahllokal vor) werden die Wahllokale pünktlich um 08:00 Uhr für die Wählerinnen und Wähler geöffnet.

In der Regel wird die Arbeitszeit im Vorfeld in Absprache mit dem Wahlvorstand eingeteilt (in der Regel können Sie zwischen Vormittags- und Nachmittags-Dienst wählen). Wichtig ist, dass immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sind.

Um 18:00 Uhr wird die Wahl beendet. Dann müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein, um die Stimmzettel und die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis zu zählen und das Ergebnis in der Niederschrift einzutragen.

 

Sie können Ihre Anmeldung auch in den Rathausbriefkasten einwerfen.

Bei Fragen hilft Ihnen gern Frau Antje Zornik, Amtsleiterin Haupt- und Personalamt, unter der Rufnummer 034324-209201 weiter. Wir danken Ihnen schon heute für Ihre tatkräftige Unterstützung.

 

 

Antje Zornik

Wahlleiterin

 

 

Die obige Erklärung dient zur Erfassung von interessierten Personen und bedeutet nicht automatisch eine Berufung in den Wahlvorstand.

Nach § 10 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz (KomWG) können personenbezogene Daten von Wahlberechtigten zum Zweck der Berufung als Mitglied eines Wahlvorstandes erhoben und verarbeitet werden. Zu diesem Zweck dürfen personenbezogene Daten von Wahlberechtigten, die zur Tätigkeit im Wahlvorstand geeignet sind, auch für künftige Wahlen verarbeitet werden, sofern der Betroffene der Bearbeitung nicht widersprochen hat. Sollten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, ist dies auf Ihrer Bereitschaftserklärung zu vermerken.

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