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Gemeindevertretungen

Gemeinderat

 

Was ist der Gemeinderat?

 

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und zugleich das Hauptorgan der Gemeinde. Er besteht in der Gemeinde Ostrau aus dem Bürgermeister und 16 gewählten Mitgliedern. Gewählt wurde der Gemeinderat in seiner jetzigen Zusammensetzung am 26.05.2019 von allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde.

 

Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

 

Die 16 Gemeinderatssitze verteilen sich auf folgende Parteien und Wählergemeinschaften:

  • Freie nichtmitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung - 11 Sitze (2 bleiben unbesetzt)
  • CDU -  4 Sitze
  • DIE LINKE - 3 Sitze

                

Der Gemeinderat und der Bürgermeister verwalten zusammen die Gemeinde Ostrau. Dem Gemeinderat, als dem Hauptorgan der Gemeinde und der Vertretung der Bürgerinnen und Bürger, steht dabei die kommunale Führung zu.

 

Er entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten, legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und setzt den Rahmen, innerhalb dessen die vom Bürgermeister geleitete Gemeindeverwaltung handelt. 

 

Was entscheidet der Gemeinderat? 

 

Der Gemeinderat beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten in der Gemeinde, also zum Beispiel über:

  • Bebauungspläne, wo und wie in der Gemeinde gebaut werden darf
  • den Bau von öffentlichen Einrichtungen
  • die Anlage von Sportplätzen und Spielplätzen
  • den Kauf und Verkauf von Grundstücken der Gemeinde
  • die Höhe der Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer und der Gebühren
  • die Verwendung der Steuern und anderen Einnahmen der Gemeinde im Rahmen des jährlichen Haushaltplanes

 

Nur die wichtigsten Schwerpunkte der Gemeindearbeit wurden benannt. Der Gemeinderat muss sich mit einer Vielzahl weiterer Dinge befassen.

Weitere Informationen sowie den Sitzungskalender und das Archiv finden Sie [hier].
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