Wappen Gemeine Ostrau
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Gremien

Die Stifter:

Bürgerinnen und Bürger, die sich der Gemeinde verbunden fühlen, bauen durch ihre Zustiftung das Vermögen auf, mit dessen Ertrag (Zinsen) der Stiftungszweck jährlich und auf unbegrenzte Zeit erfüllt werden kann.

 

Der Treuhänder:

DT Deutsche Stiftungstreuhand AG in Fürth

 

Der Stiftungsrat

Er ist Organ der Stiftung. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder entscheiden über die Verwendung der Stiftungsmittel. Sie treffen die strategischen Grundsatzentscheidungen und achten auf die Erfüllung des Stiftungszwecks.

 

Geschäftsordnung